|
Im Rahmen des UNESCO-Programms "Mensch und Biosphäre", das in den
70er Jahren in Indien zu einem Programm gleichen Namens führte, wurden
die Nilgiris-Berge als besonders
schützenswertes Gebiet innerhalb der Western Ghats
identifiziert. Am 1.9.1986 wurde das Nilgiris Biosphärenreservat (NBR)
als erstes Biosphärenreservat Indiens eingerichtet. Es erstreckt sich
über die drei Bundesstaaten Tamil Nadu [Coimbatore Central Forest
Division] (ca. 52%), Karnataka [Bandipur National Park und Rajiv Gandhi
National Park (Nagarhole)] (ca. 34%) und Kerala [Nilambur Reserved
Forest, Silent Valley National Park und Wynaad Wildlife Sanctuary] (ca.
16%) und umfaßt ein Gebiet von 5520 qkm. Hiervon gehören 3238 qkm zur
Wald- und Landwirtschaftszone, 335 qkm zur touristisch genutzen Zone,
706 qkm zur sogenannten "restoration zone" (jenem Gebiet, in dem die
natürliche Artenvielfalt erhalten bzw. wiederhergestellt werden soll)
und 1240 qkm zur eigentlichen Kernzone. Innerhalb dieses Gebietes gibt
es einige besonders geschützte Bereiche, z.B. Nationalparks,
Tierreservate und unter Schutz stehende Wälder.
Das Nilgiris wurde aus folgenden Gründen als Biosphärenreservat
ausgewiesen:
- Durch seine großen Niederschlags- und
Temperaturunterschiede [500 mm bis 7000 mm pro Jahr] bietet es mit
verschiedensten Vegetationsformen (z.B. immergrüne Wälder,
Berggrasland, Laubwälder, wildes Buschwerk, Baumpflanzungen) einen
Lebensraum mit einer enormen Artenvielfalt. Bislang wurden 3700
Pflanzenarten erfaßt, von denen 132 Arten in 11 Gattungen im NBR
endemisch sind und von denen 25 auf der Roten Liste Tamil Nadus stehen.
Besondere Bedeutung kommen auch den 70 wirtschaftlich genutzten
Leguminosen[Hülsenfrüchte]-Arten und den 200 Heilpflanzen zu. Von
Letzteren werden derzeit 24 Arten wirtschaftlich genutzt, und durch
Übernutzung sind einige Arten bereits selten geworden.
- Auch im Faunenreich weist dieses Gebiet eine
außergewöhnlich große Vielfalt auf, die jedoch nur bei den größeren
Tieren vollständig bekannt sein dürfte. So sind von den Wirbellosen
sind bislang nur die Schmetterlinge mit rund 300 Arten erfaßt. An
Wirbeltieren gibt es 684 Arten – darunter 156 endemische –, von denen
größere Säugetiere (z.B. der asiatische Elefant, verschiedene
Affenarten, Marder) unter Schutz stehen. Weiterhin beherbergt dieses
Gebiet 300 Vogelarten, von denen 15 endemisch sind, und mindestens 300
Sumpfkrokodile, die überwiegend am Fluß Moyar
leben und den größten freien Bestand Indiens bilden.
- Und schließlich ist das Gesamtgebiet durch die rund zwei
Millionen Adivasi [Davon leben in
Kerala 1,5 Millionen, in Tamil Nadu 330.000 und in Karnataka 170.000.
Im Nilgiris-Distrikt, etwa die Hälfte des NBR, lebten 1991 704.827
Adivasi], welche darin seit Jahrhunderten in 30 Stämmen weitestgehend
von der Außenwelt isoliert wohnen, von großem kulturellen und
ethno-botanischen Interesse.
Zur Erhaltung bzw.
Wiederherstellung der Artenvielfalt wurden zahlreiche Räte ("councils")
und Ausschüsse gegründet, die sich mit verschiedenen Aspekten eines
solchen Biosphärenreservates beschäftigen sollten (z.B.
umweltverträgliche Entwicklung, Erhalt der Biosphäre, Forschung und
Überwachung).
Ziele, die für die Einrichtung des Nilgiris-Biosphärenreservat eine
Rolle gespielt haben, waren u.a.:
- Erhalt der biologischen Artenvielfalt (als z.B. genetische
Ressourcen, Ökosysteme oder schützenswerte Landschaften)
- Förderung einer umweltverträglichen Entwicklung durch das
Einbeziehen traditionellen indigenen Wissens [Beispiel
hierzu], heimischer Produkte und einer angemessenen Bewirtschaftung
des Landes
- Schaffung gesicherter Arbeitsplätze im Bereich des
ökologischen Wiederaufbaus für Adivasi, Landlose und andere
Benachteiligte, die im oder in der Nähe des Gebiets leben, und
- Bereitstellung von Möglichkeiten zur Forschung,
Überwachung, Bildung und Ausbildung auf lokaler als auch auf
internationaler Ebene.
Diese Ziele sind jedoch bedroht durch:
- Umweltbelastungen verschiedenster Art (z.B. permanenten
Anstieg der Bevölkerungszahl),
- Überflutung von Tälern durch die Errichtung von Staudämmen
zur Stromerzeugung,
- Hang-Erosion durch falsche Landnutzung (z.B. Kartoffelanbau
an Steilhängen),
- hohe Emissionsraten durch den Verlauf wichtiger
Verkehrsachsen durch das Gebiet,
- Schädigung des empfindlichen ökologischen Gleichgewichtes
durch konventionellen Tourismus,
- Abnahme des Tierbestandes, auch an bedrohten Spezies, durch
Wilderei,
- Störung des ökologischen Gleichgewichtes durch eingeführte
Pflanzen, z.B. Zedern,
- Emissionen verschiedenster Art aus Fabriken (z.B.
Färbereien, Hüttenbetrieben, chemischen Fabriken usw.),
- ökologische Belastung der Gewässer durch die Abwässer von
Teefabriken und
- Übernutzung des Ackerlandes durch intensive Landwirtschaft
(z.B. Baumwolle, Tabak, Tee, Kaffee, Gemüse, Obst, Hirse und Reis)
unter Einsatz von Pestiziden und Insektiziden.
In der Realität stellt sich die
Situation wie folgt dar:
- Die zahlreichen Räte und Ausschüsse für das NBR bestehen
nur auf dem Papier, was neben möglichen persönlichen Interessen der
Beteiligten auch darauf zurückzuführen sein dürfte, daß die Verwaltung
des Schutzgebietes den staatlichen Forstverwaltungen dreier
Bundesstaaten obliegt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die
Diskriminierung der Adivasi fortgeführt werden soll, wofür die
Regelungen des Naturschutzes einen Vorwand böten. Es darf sogar
angenommen werden, daß die für dieses Reservat vorgesehenen Gelder für
andere Zwecke verwendet wurden und werden. Wären die Adivasi ernsthaft
in den Prozeß der Einrichtung des NBR einbezogen worden, wäre man
einigen Projektzielen vermutlich deutlich näher gekommen.
- Flora und Fauna sind theoretisch unter Schutz gestellt
worden, aber die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen ist unzureichend. So
wurde innerhalb des NBR indigenes Wissen zwar unter der
Schirmherrschaft der UNESCO erfaßt, doch bedeutet dies auch, daß die
erhobenen Daten nun patentrechtlich leichter zugänglich sind, was einen
Mißbrauch nicht ausschließt. Dies würde die Entfremdung der Adivasi von
ihrer ursprünglichen Kultur systematisch fortsetzen.
- Auffällig ist auch, daß im UNESCO-Bericht die Adivasi
zusammen mit bedrohter Flora und Fauna genannt werden. Dies ist
insofern problematisch, als einerseits die indigene Bevölkerung zur
Begründung für die Errichtung eines solchen Biosphärenreservats
herangezogen wird, ihr aber andererseits gerade durch dessen
Einrichtung verboten wird, die Wälder weiterhin auf ihre traditionelle,
naturerhaltende Weise zu nutzen. Dieser Widerspruch hätte den
zuständigen Gremien der UNESCO oder aber den dort engagierten NGOs bei der Ausarbeitung der
Schutzkriterien auffallen müssen.
Insgesamt bleibt festzuhalten, daß die Auswahl des Nilgiris zur Einrichtung eines
Biosphärenreservates wohlbegründet war, in der Praxis aber kaum zu
Veränderungen geführt hat. Bei der Umsetzung des Vorhabens hapert es
leider an entscheidenden Punkten, sodaß nachhaltiger Erfolg und
Glaubwürdigkeit des gesamten Projektes ernsthaft in Frage stehen.
|
|