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Nilgiri-Biospären-Reservat

Yan-Christoph Pelz



  

 


Im Rahmen des UNESCO-Programms "Mensch und Biosphäre", das in den 70er Jahren in Indien zu einem Programm gleichen Namens führte, wurden die Nilgiris-Berge als besonders schützenswertes Gebiet innerhalb der Western Ghats identifiziert. Am 1.9.1986 wurde das Nilgiris Biosphärenreservat (NBR) als erstes Biosphärenreservat Indiens eingerichtet. Es erstreckt sich über die drei Bundesstaaten Tamil Nadu [Coimbatore Central Forest Division] (ca. 52%), Karnataka [Bandipur National Park und Rajiv Gandhi National Park (Nagarhole)] (ca. 34%) und Kerala [Nilambur Reserved Forest, Silent Valley National Park und Wynaad Wildlife Sanctuary] (ca. 16%) und umfaßt ein Gebiet von 5520 qkm. Hiervon gehören 3238 qkm zur Wald- und Landwirtschaftszone, 335 qkm zur touristisch genutzen Zone, 706 qkm zur sogenannten "restoration zone" (jenem Gebiet, in dem die natürliche Artenvielfalt erhalten bzw. wiederhergestellt werden soll) und 1240 qkm zur eigentlichen Kernzone. Innerhalb dieses Gebietes gibt es einige besonders geschützte Bereiche, z.B. Nationalparks, Tierreservate und unter Schutz stehende Wälder.

Das Nilgiris wurde aus folgenden Gründen als Biosphärenreservat ausgewiesen:
  • Durch seine großen Niederschlags- und Temperaturunterschiede [500 mm bis 7000 mm pro Jahr] bietet es mit verschiedensten Vegetationsformen (z.B. immergrüne Wälder, Berggrasland, Laubwälder, wildes Buschwerk, Baumpflanzungen) einen Lebensraum mit einer enormen Artenvielfalt. Bislang wurden 3700 Pflanzenarten erfaßt, von denen 132 Arten in 11 Gattungen im NBR endemisch sind und von denen 25 auf der Roten Liste Tamil Nadus stehen. Besondere Bedeutung kommen auch den 70 wirtschaftlich genutzten Leguminosen[Hülsenfrüchte]-Arten und den 200 Heilpflanzen zu. Von Letzteren werden derzeit 24 Arten wirtschaftlich genutzt, und durch Übernutzung sind einige Arten bereits selten geworden.
  • Auch im Faunenreich weist dieses Gebiet eine außergewöhnlich große Vielfalt auf, die jedoch nur bei den größeren Tieren vollständig bekannt sein dürfte. So sind von den Wirbellosen sind bislang nur die Schmetterlinge mit rund 300 Arten erfaßt. An Wirbeltieren gibt es 684 Arten – darunter 156 endemische –, von denen größere Säugetiere (z.B. der asiatische Elefant, verschiedene Affenarten, Marder) unter Schutz stehen. Weiterhin beherbergt dieses Gebiet 300 Vogelarten, von denen 15 endemisch sind, und mindestens 300 Sumpfkrokodile, die überwiegend am Fluß Moyar leben und den größten freien Bestand Indiens bilden.
  • Und schließlich ist das Gesamtgebiet durch die rund zwei Millionen Adivasi [Davon leben in Kerala 1,5 Millionen, in Tamil Nadu 330.000 und in Karnataka 170.000. Im Nilgiris-Distrikt, etwa die Hälfte des NBR, lebten 1991 704.827 Adivasi], welche darin seit Jahrhunderten in 30 Stämmen weitestgehend von der Außenwelt isoliert wohnen, von großem kulturellen und ethno-botanischen Interesse.
Zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Artenvielfalt wurden zahlreiche Räte ("councils") und Ausschüsse gegründet, die sich mit verschiedenen Aspekten eines solchen Biosphärenreservates beschäftigen sollten (z.B. umweltverträgliche Entwicklung, Erhalt der Biosphäre, Forschung und Überwachung).

Ziele, die für die Einrichtung des Nilgiris-Biosphärenreservat eine Rolle gespielt haben, waren u.a.:
  • Erhalt der biologischen Artenvielfalt (als z.B. genetische Ressourcen, Ökosysteme oder schützenswerte Landschaften)
  • Förderung einer umweltverträglichen Entwicklung durch das Einbeziehen traditionellen indigenen Wissens [Beispiel hierzu], heimischer Produkte und einer angemessenen Bewirtschaftung des Landes
  • Schaffung gesicherter Arbeitsplätze im Bereich des ökologischen Wiederaufbaus für Adivasi, Landlose und andere Benachteiligte, die im oder in der Nähe des Gebiets leben, und
  • Bereitstellung von Möglichkeiten zur Forschung, Überwachung, Bildung und Ausbildung auf lokaler als auch auf internationaler Ebene.
Diese Ziele sind jedoch bedroht durch:
  • Umweltbelastungen verschiedenster Art (z.B. permanenten Anstieg der Bevölkerungszahl),
  • Überflutung von Tälern durch die Errichtung von Staudämmen zur Stromerzeugung,
  • Hang-Erosion durch falsche Landnutzung (z.B. Kartoffelanbau an Steilhängen),
  • hohe Emissionsraten durch den Verlauf wichtiger Verkehrsachsen durch das Gebiet,
  • Schädigung des empfindlichen ökologischen Gleichgewichtes durch konventionellen Tourismus,
  • Abnahme des Tierbestandes, auch an bedrohten Spezies, durch Wilderei,
  • Störung des ökologischen Gleichgewichtes durch eingeführte Pflanzen, z.B. Zedern,
  • Emissionen verschiedenster Art aus Fabriken (z.B. Färbereien, Hüttenbetrieben, chemischen Fabriken usw.),
  • ökologische Belastung der Gewässer durch die Abwässer von Teefabriken und
  • Übernutzung des Ackerlandes durch intensive Landwirtschaft (z.B. Baumwolle, Tabak, Tee, Kaffee, Gemüse, Obst, Hirse und Reis) unter Einsatz von Pestiziden und Insektiziden.
In der Realität stellt sich die Situation wie folgt dar:
  • Die zahlreichen Räte und Ausschüsse für das NBR bestehen nur auf dem Papier, was neben möglichen persönlichen Interessen der Beteiligten auch darauf zurückzuführen sein dürfte, daß die Verwaltung des Schutzgebietes den staatlichen Forstverwaltungen dreier Bundesstaaten obliegt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Diskriminierung der Adivasi fortgeführt werden soll, wofür die Regelungen des Naturschutzes einen Vorwand böten. Es darf sogar angenommen werden, daß die für dieses Reservat vorgesehenen Gelder für andere Zwecke verwendet wurden und werden. Wären die Adivasi ernsthaft in den Prozeß der Einrichtung des NBR einbezogen worden, wäre man einigen Projektzielen vermutlich deutlich näher gekommen.
  • Flora und Fauna sind theoretisch unter Schutz gestellt worden, aber die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen ist unzureichend. So wurde innerhalb des NBR indigenes Wissen zwar unter der Schirmherrschaft der UNESCO erfaßt, doch bedeutet dies auch, daß die erhobenen Daten nun patentrechtlich leichter zugänglich sind, was einen Mißbrauch nicht ausschließt. Dies würde die Entfremdung der Adivasi von ihrer ursprünglichen Kultur systematisch fortsetzen.
  • Auffällig ist auch, daß im UNESCO-Bericht die Adivasi zusammen mit bedrohter Flora und Fauna genannt werden. Dies ist insofern problematisch, als einerseits die indigene Bevölkerung zur Begründung für die Errichtung eines solchen Biosphärenreservats herangezogen wird, ihr aber andererseits gerade durch dessen Einrichtung verboten wird, die Wälder weiterhin auf ihre traditionelle, naturerhaltende Weise zu nutzen. Dieser Widerspruch hätte den zuständigen Gremien der UNESCO oder aber den dort engagierten NGOs bei der Ausarbeitung der Schutzkriterien auffallen müssen.
Insgesamt bleibt festzuhalten, daß die Auswahl des Nilgiris zur Einrichtung eines Biosphärenreservates wohlbegründet war, in der Praxis aber kaum zu Veränderungen geführt hat. Bei der Umsetzung des Vorhabens hapert es leider an entscheidenden Punkten, sodaß nachhaltiger Erfolg und Glaubwürdigkeit des gesamten Projektes ernsthaft in Frage stehen.
 





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